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   LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06   

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https://dejure.org/2007,5302
LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 (https://dejure.org/2007,5302)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 (https://dejure.org/2007,5302)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 7 Sa 79/06 (https://dejure.org/2007,5302)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Überstunden - Mehrarbeit - Kündigungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Negative Zukunftsprognose im Rahmen einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung bei Hinweis des Arbeitgebers auf die Erklärung der Kündigung für den Fall eines erstmaligen Fehlverhaltens; Kriterien zur Berücksichtigung der Umstände in der Person des Arbeitnehmers im ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG
    Kündigung - Arbeitsverweigerung - Rechtmäßigkeit der verweigerten Weisung - Zukunftsprognose

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltensbedingte Kündigung bei verweigerter Behandlung einer Patientin nach regulärem Dienstschluss trotz Weisung - negative Zukunftsprognose bei Ersttat nach klarem Arbeitgeberhinweis - kein Nachschieben persönlicher Umstände bei Billigkeitsprüfung der Weisung - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ? Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei vorherigem klaren Hinweis des Arbeitgebers, dass bestimmtes Fehlverhalten Kündigung zur Folge hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeit darf bei arbeitsvertraglicher Verpflichtung nicht verweigert werden

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 580
  • DB 2007, 636
  • NZA-RR 2007, 357
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Regelmäßig kann ein Grund an sich nur bei einem rechtswidrigen, schuldhaften Vertragsverstoß bejaht werden (BAG, BB 99, 1819; DB 93, 1371).
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 176/06

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Freistellung von Mehrarbeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Eine solche liegt nur vor, wenn die normale gesetzliche Arbeitszeit nach § 3 S. 1 ArbZG (werktäglich 8 Stunden) überschritten wird (BAG Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 176/06).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Diese negative Prognose kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens aus entsprechenden Hinweisen (z.B. im Arbeitsvertrag, in Rundschreiben oder Betriebsaushängen...) ... oder wegen der Evidenz seiner Pflichtwidrigkeit kannte oder kennen musste" (KR/Fischermeier, a.a.O., Rdnr. 280 zu § 626 BGB; vgl. auch BAG Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93 - BB 94, 1148; Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 - DB 95, 532).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Durch das Erfordernis einer vergeblich gebliebenen Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung "soll der mögliche Einwand des Arbeitnehmers ausgeräumt werden, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht erkannt oder jedenfalls nicht damit rechnen müssen, der Arbeitgeber sehe dieses Verhalten als so schwerwiegend an, dass er kündigungsrechtliche Konsequenzen ziehen werde" (KR/Fischermeier, 6. Aufl., Rdnr. 256 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 507/98 - DB 99, 1324).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Aufgrund dieser Regelung (und nicht schon wegen der Freiwilligkeit der Zahlung, wie das Erstgericht angenommen hat; vgl. BAG, NZA 05, 889) kann ein Anspruch nicht aus dem Arbeitsvertrag abgeleitet werden.
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Diese negative Prognose kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens aus entsprechenden Hinweisen (z.B. im Arbeitsvertrag, in Rundschreiben oder Betriebsaushängen...) ... oder wegen der Evidenz seiner Pflichtwidrigkeit kannte oder kennen musste" (KR/Fischermeier, a.a.O., Rdnr. 280 zu § 626 BGB; vgl. auch BAG Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93 - BB 94, 1148; Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 - DB 95, 532).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03

    Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Mit diesem Argument hat es das BAG deshalb auch für zulässig angesehen, dass ein Tarifvertrag eine Mehrarbeitszulage nur bei Überarbeit einer Vollzeitkraft und nicht auch bei Überarbeit einer Teilzeitkraft vorsieht (DB 04, 1995).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z.B. BAG, Urteil vom 12.01.2006 - Az. 2 AZR 21/05 - DB 06, 1567; Herschel, in: Festschrift für G. Müller, Seite 202 f.; Preis; Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, Diss. Köln 1987, Seite 328; Preis, DB 88, 1388; Weiß, Anm. zu EzA Nr. 10 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitschneidens des ihn selbst

    Die negative Verhaltensprognose für die Zukunft lässt sich zum Einen aus der Beharrlichkeit vergangener Pflichtverletzungen und dem Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ableiten (LAG Hamm, 30.05.1996, 4 Sa 2342/95, NZA 97, 1056) wobei jedoch ohne den Objektivierungsfaktor einer erfolglos gebliebenen Abmahnung (BAG 12.01.2006, 2 AZR 21/05) selbst bei nur einmaligem vergangenem Fehlverhalten die Prognose wiederholter Vertragsverletzungen durchaus zulässig sein kann (LAG Nürnberg, 09.01.2007, 7 Sa 79/06, DB 2007, 636 = NZA-RR 2007, 357).
  • LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer

    2.Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG, Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; LAG Nürnberg 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 - DB 2007, 636 L.).
  • ArbG Paderborn, 07.02.2020 - 3 Ca 1346/19
    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (vgl. BAG v. 12.01.2006, 2 AZR 21/05, NZA 2006, 917; Preis, DB 1988, 1388; LAG Nürnberg v. 09.01.2007, 7 Sa 79/06, NZA-RR 2007, 357).
  • ArbG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 Ca 7064/09

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung bei der unberechtigten Nutzung

    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; LAG Nürnberg 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 - DB 2007, 636 L.).
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